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AGB - HASEWEND.com

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Engineering Hasewend e.U. und EH-Innovations GmbH (gemeinsam nachstehend Hasewend.com benannt) gleichermaßen und regeln die wechselseitigen Auftragsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Hasewend.com.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die in den Angeboten genannten Preise verstehen sich als Richtpreise innerhalb der Normalarbeitszeit (8:00 bis 17:00 Uhr) ohne die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer. Vom Auftraggeber ausdrücklich verlangte Tätigkeiten außerhalb dieser Zeit werden als Überstunden fakturiert. Bei Einsätzen innerhalb von 24 Stunden werden pauschal einmalig € 300.- verrechnet. Sollte im Zuge der Ausführung des Auftrages ein im Vergleich zum Angebot erhöhter Aufwand entstehen, wird eine entsprechende Preisanpassung geltend gemacht. Bei Auslandseinsätzen wird über den gesamten Arbeitszeitraum ein Auslandszuschlag verrechnet, der alle anfallenden Spesen abdeckt. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung, jeweils ohne Abzug. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger, von Hasewend.com nicht anerkannter Gegenansprüche des Auftraggebers, ist nicht statthaft.

Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt erst nach endgültiger Klärung aller technischen, kaufmännischen bzw. finanziellen Lieferbelange zu laufen. Die Einhaltung der Lieferzeit ist von der Erfüllung jener Leistungen des Auftraggebers abhängig, die von ihm vereinbarungsmäßig vor der Lieferung zu erbringen waren. Höhere Gewalt oder sonstige, der Voraussicht oder Einflussnahme von Fa. Hasewend nicht unterliegende Behinderungen der Ausführung verlängern die Lieferfrist bzw. den Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung, ohne dass der Auftraggeber hieraus irgendeinen Anspruch ableiten kann.

Geheimhaltung / Schutz der Arbeitsergebnisse
Auftraggeber und Auftragnehmer haben sämtliche technischen und kommerziellen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages zugänglich gemacht werden oder die sie vom jeweils Anderen erhalten, ausschließlich im Rahmen dieses Auftrages zu verwenden und nicht gegenüber Dritten offen zu legen. Auftragnehmer wie auch Auftraggeber werden dafür Sorge tragen, dass ihr Personal diese Verpflichtungen einhält. Dadurch wird das Recht des Auftragnehmers, die Namen seiner Auftraggeber als Kunden offen zu legen, nicht eingeschränkt.

Gewährleistung / Mängelanspruch
Ein Gewährleistungsfall berechtigt den Auftraggeber nicht, die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu verweigern. Zur Vornahme aller von Hasewend.com notwendig erscheinenden Änderungen, um einen Gewährleistungsfall zu beheben, hat der Auftraggeber Hasewend.com die angemessene Zeit und die Gelegenheit zu gewähren. Der Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ist vorerst ausgeschlossen, sodass Hasewend.com berechtigt ist, in angemessener Frist einen allfälligen Mangel zu beheben.

Hasewend.com haftet für die durch fehlerhafte Leistung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Für Softwarelösungen wird eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Lieferung garantiert.

Die Haftpflicht beschränkt sich bei grob fahrlässiger Verursachung auf den Einsatz des unmittelbaren Schadens, der nachweislich von Hasewend.com durch fehlerhafte Herstellung oder sonstige Verletzung der Sorgfaltspflicht verursacht wurde. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf die natürliche Abnützung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel entstanden, sowie Beschädigungen aufgrund chemischer, elektrochemischer und/oder atmosphärischer Einflüsse. Nimmt der Auftraggeber ohne die ausdrückliche Genehmigung von Hasewend.com Änderungs- oder Instandhaltungsarbeiten vor, so erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.

Eigentumsvorbehalt / Urheber- und Nutzungsrechte
Bis zur völligen Tilgung aller finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers behält sich Hasewend.com das Eigentumsrecht am gelieferten Produkt bzw. den Ergebnissen der Dienstleistung vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, das Eigentumsrecht von Hasewend.com geltend zu machen und sie hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für Softwarelösungen liegen die Urheberrechte bei Hasewend.com. Diese Rechte werden im Rahmen dieser Bedingungen weder ganz noch teilweise übertragen und dürfen nicht benutzt oder verändert werden. Dem Nutzer steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form auf seinem Gerät zu nutzen. Der Nutzer wird die Softwareprodukte nicht zurückentwickeln oder übersetzen und keine Programmteile herauslösen. Das Nutzungsrecht erlischt automatisch, sobald gegen diese Bedingungen verstoßen wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz von Engineering Hasewend e.U. bzw. EH-Innovations GmbH. Dieser Sitz ist als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich mittelbar bzw. unmittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

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